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   RG, 07.05.1943 - 1 D 135/43   

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https://dejure.org/1943,240
RG, 07.05.1943 - 1 D 135/43 (https://dejure.org/1943,240)
RG, Entscheidung vom 07.05.1943 - 1 D 135/43 (https://dejure.org/1943,240)
RG, Entscheidung vom 07. Mai 1943 - 1 D 135/43 (https://dejure.org/1943,240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGSt 77, 41
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    RGSt 77, 41 (44); BGHSt 2, 60 (61); 3, 183 (185); 6, 120 (121); (GrS) 9, 385 (389); (GrS) 11, 139 (143); 23, 119 (120); siehe auch Dreher, StGB, 36. Aufl 1976, § 211 StGB, Rdn 6; Lackner, StGB 10. Aufl 1976, § 211, Anm 7a; ebenso Lange, in: Leipziger Kommentar, 9. Aufl 1974, § 211 StGB, Rdn 10, der daneben allerdings die Heimtücke auch als ein "bewußt den offenen Kampf scheuendes, ... auf Täuschung berechnetes Verhalten" definiert, durch das "die Verteidigung des Angegriffenen vereitelt oder erschwert wird"; abweichend Eser, in: Schönke-Schröder, StGB, 18. Aufl 1976, § 211, Rdn 14, der das Merkmal Heimtücke nur dann als gegeben ansieht, wenn "durch die Ausnutzung der Arglosigkeit ein Zustand erhöhter Wehrlosigkeit geschaffen worden ist".
  • BGH, 09.06.1964 - 1 StR 105/64

    Begriff der Heimtücke - Bewusste Ausnutzung der Arglosigkeit und/oder

    Jedenfalls hat der Bundesgerichtshof ebenso wie schon vor ihm das Reichsgericht (RGSt 77, 41, 44) und der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGHBZ 2, 220; 3, 73) stets beides, also Arg- und Wehrlosigkeit für erforderlich gehalten.
  • BGH, 17.05.1955 - 1 StR 145/55

    Rechtsmittel

    Diese Voraussetzung bedarf besonders sorgfältiger Prüfung, wenn ein Handeln in Erregung, im "Affekt" in Frage kommt, wird aber dadurch nicht ausgeschlossen (vgl RGSt 77, 41, 45; OGHSt 2, 173, 177, 344; BGHSt 6, 329).

    Wegen des Begriffs der heimtückischen Tötung kann auf die Rechtsprechung verwiesen werden (RGSt 77, 41, 44; OGHSt 1, 87, 90; 2, 113, 115; 2, 173, 178; BGHSt 2, 60; 3, 183 [BGH 30.09.1952 - 1 StR 243/52]; 6, 120) [BGH 06.04.1954 - 5 StR 89/54].

  • BGH, 21.01.1970 - 3 StR 182/69

    Handeln aus niedrigen Beweggründen bei hemmungsloser und triebhafter Eifersucht -

    Heimtückisch tötet, wer das Opfer unter bewußter Ausnutzung seiner Arg- und Wehrlosigkeit tötet (RGSt 77, 41, 44; BGHSt 2, 60, 61 [BGH 21.12.1951 - 1 StR 675/51]; 6, 120, 121 [BGH 05.05.1954 - 1 StR 626/53]; 9, 385 [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]; 19, 321, 322) [BGH 09.06.1964 - 1 StR 105/64].
  • BGH, 21.03.1952 - 2 StR 775/51

    Erwürgung, Erschlagung und Misshandlung weiblicher Häftlinge während des

    Vielmehr genügt es, dass die Ausführung der Tötung dem Opfer körperliches oder seelisches Leiden von einer Stärke oder Dauer bereitet, die nicht erforderlich ist, um den Tod herbeizuführen (RGSt 77, 246, 248; 77, 41, 45).
  • BGH, 15.05.1952 - 3 StR 130/52

    Rechtsmittel

    Sie unterscheiden sich nur dadurch, dass über diese Grundvoraussetzung, wie sie in § 212 StGB umschrieben ist, hinaus zur Erfüllung des Tatbestandes des § 211 StGB die besonders verwerfliche Tötung hinzukommt, wobei sich die besondere Verwerflichkeit aus der Ausführung der Tat und aus der sie beherrschenden Gesinnung ergeben kann (RGSt 77, 41 [43]).
  • BGH, 22.05.1951 - 1 StR 117/51

    Rechtsmittel

    In bedenkenfreier Weise hat das Schwurgericht die Tat als eine einheitliche Ausführung des von allem Anfang an gefassten Tötungsvorsatzes gewürdigt und für diese einheitliche Tat sowohl zur äusseren wie zur inneren Tatseite die Merkmale der "Heimtücke" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB einwandfrei festgestellt (vgl RGSt 77, 41, 44; OGH 2, 220; BGH 4 StR 127/50 vom 2. März 1951 und 1 StR 148/51 vom 8. Mai 1951).
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